Widerrufsbutton-Checker:
Brauche ich ab Juni 2026 einen?
Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Online-Shops einen gesetzlichen Widerrufsbutton anbieten. Klicken Sie sich durch 3 kurze Fragen — eine nach der anderen — und finden Sie in unter einer Minute heraus, ob Ihr Shop betroffen ist.
Brauchen Sie den Widerrufsbutton?
Beantworten Sie Schritt für Schritt drei kurze Fragen — Sie sehen immer nur eine. Die Auswertung passiert nur lokal in Ihrem Browser.
Verkaufen Sie auch an Privatpersonen?
Also nicht nur an Firmen/Gewerbekunden, sondern auch an normale Endkunden (Verbraucher). Schon wenn Privatpersonen bei Ihnen kaufen können, zählt das.
Können Kunden bei Ihnen direkt online kaufen oder verbindlich bestellen?
Zum Beispiel über einen Warenkorb, einen „Jetzt kaufen"- oder „Kostenpflichtig bestellen"-Button, ein Buchungs-/Bestellformular oder ein Abo. Es geht darum, ob der Kauf bzw. die Bestellung komplett online abgeschlossen wird — nicht nur, dass man Sie kontaktiert oder ein Angebot anfragt. Reine Info-Seiten ohne Online-Kauf zählen nicht.
Richtet sich Ihr Angebot an Kunden in Deutschland oder der EU?
Zum Beispiel deutschsprachige Seite, Lieferung/Leistung in DE oder der EU, Preise in Euro. Wenn Sie (auch) Kunden in Deutschland oder der EU ansprechen, trifft das zu.
Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine digitale Widerrufsfunktion, die Online-Händler künftig auf ihrer Website oder in ihrer App bereitstellen müssen. Die Idee dahinter ist einfach: Verbraucher sollen einen online geschlossenen Vertrag genauso leicht widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben — mit wenigen Klicks, ohne Hürden und ohne langes Suchen.
Rechtliche Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673. Wichtig: Die Funktion muss nicht zwingend ein technischer „Button" sein — auch ein klar bezeichneter, gut sichtbarer Link genügt nach aktuellem Stand, solange er genauso leicht auffindbar und hervorgehoben ist.
Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?
Die Pflicht gilt EU-weit ab dem 19. Juni 2026. Ab diesem Stichtag müssen betroffene Online-Shops die elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Wer frühzeitig handelt, vermeidet Stress kurz vor dem Stichtag — und das Risiko, abgemahnt zu werden.
Kurz gesagt: Stichtag ist der 19.06.2026. Betroffen sind Shops, die online Verträge mit Verbrauchern schließen.
Für wen gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?
Sie benötigen den Widerrufsbutton voraussichtlich, wenn alle drei Punkte auf Sie zutreffen:
- Sie verkaufen an Verbraucher (B2C), also an Privatpersonen.
- Kunden können Verträge direkt online abschließen (Fernabsatz über Website oder App).
- Ihr Angebot richtet sich an Kunden in DE/EU bzw. im deutschsprachigen Raum.
Für wen gilt sie (voraussichtlich) nicht?
- Reine B2B-Shops: Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, ist nach aktuellem Stand nicht betroffen.
- Kein Online-Vertragsabschluss: Reine Info- oder Schaufenster-Websites ohne Kaufabschluss fallen nicht darunter.
- Außerhalb der EU: Richtet sich Ihr Angebot nicht an EU-Verbraucher, greift die EU-Regelung in der Regel nicht.
Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?
Damit die Funktion rechtssicher ist, sollte sie nach aktuellem Stand vor allem diese Anforderungen erfüllen:
- Klar bezeichnet — z. B. mit „Vertrag widerrufen", gut lesbar und unmissverständlich.
- Leicht auffindbar und genauso hervorgehoben wie ein Bestell-Button.
- Führt zu einer Bestätigungsseite, auf der die nötigen Angaben gemacht werden können.
- Der Eingang des Widerrufs wird dem Verbraucher bestätigt (z. B. per E-Mail).
Was passiert ohne Widerrufsbutton?
Fehlt die vorgeschriebene Funktion ab dem Stichtag, drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Besonders unangenehm: Fehlt zusätzlich der passende Hinweis in der Widerrufsbelehrung, kann sich die normalerweise 14-tägige Widerrufsfrist um bis zu zwölf Monate verlängern — Kunden könnten Bestellungen dann sehr lange nach dem Kauf noch widerrufen.
Widerrufsbutton ist nicht gleich Kündigungsbutton
Nicht verwechseln: Den Kündigungsbutton gibt es in Deutschland schon seit 2022 (für laufende Dauerverträge wie Abos). Der Widerrufsbutton ist neu und betrifft das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen — also den klassischen Online-Kauf.
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Widerrufsbutton —
die wichtigsten Fragen
Der Widerrufsbutton ist eine digitale Widerrufsfunktion, die Online-Händler ab dem 19. Juni 2026 auf ihrer Website oder in ihrer App bereitstellen müssen. Verbraucher sollen damit online geschlossene Verträge genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673.
Die Pflicht gilt EU-weit ab dem 19. Juni 2026. Ab diesem Stichtag müssen betroffene Online-Shops eine leicht auffindbare, klar bezeichnete elektronische Widerrufsfunktion anbieten.
Die Pflicht trifft Unternehmer, die mit Verbrauchern (B2C) Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche — also eine Website oder App — abschließen und sich an Kundinnen und Kunden im EU-Raum richten. Treffen alle drei Punkte zu, benötigen Sie den Widerrufsbutton voraussichtlich.
Nein. Verkaufen Sie ausschließlich an Unternehmen (B2B) und nicht an Verbraucher, greift die Widerrufsbutton-Pflicht nach aktuellem Stand nicht, da das Widerrufsrecht im Fernabsatz grundsätzlich Verbrauchern vorbehalten ist.
Fehlt die vorgeschriebene Widerrufsfunktion, drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Fehlt zusätzlich der passende Hinweis in der Widerrufsbelehrung, kann sich die 14-tägige Widerrufsfrist um bis zu zwölf Monate verlängern.
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